Die Gerechtigkeit siegt
Klage von Ex-Keyboarder abgewiesen
05.10.2005 • Auf den Tag genau drei Jahre nachdem Keyboarder Volker Wendland beim OBeL kündigte, endete dessen Klage beim Amtsgericht Hamm wie das Hornberger Schießen - sie wurde abgewiesen. OBeL Obering war vorgeworfen worden, er habe Wendland " aus der Gesellschaft gedrängt" und daraufhin "die Gewinne allein eingestrichen". Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Vielmehr urteilte es wie von Obel stets gefordert, dass die Gesellschaft im Rahmen des BGB auseinandergesetzt werden solle.
Der OBeL kann sich also nun endlich den wesentlichen Dingen zuwenden, nämlich seinem heiß erwarteten neuen Programm und weiteren Projekten im Frühjahr 2006.